10 Dinge, die Du als Azubi wissen musst

Geschrieben von Redaktion

10 Dinge, die Du als Azubi wissen musst

Mit dem Start Deiner Ausbildung beginnt für Dich ein neuer Lebensabschnitt. Sicher freust Du Dich schon sehr darauf. Oft kommen mit der Verantwortung aber auch Zweifel: Bist Du für den Azubi-Alltag ausreichend gewappnet? Damit Dir der Start in Dein neues Leben als Auszubildender etwas leichter fällt, haben wir für Dich die wichtigsten Informationen zu verschiedenen Themen zusammengestellt.

  1. Inhalte des Ausbildungsvertrags
  2. Die Probezeit
  3. Regelungen zu Arbeitszeiten
  4. Angemessene Ausbildungsvergütung
  5. Die Berufsschule
  6. Das Berichtsheft
  7. Wichtige Versicherungen
  8. Sparmöglichkeiten in der Ausbildung
  9. Förderungen für Azubis
  10. Nebenjob - was ist erlaubt?

Der Ausbildungsvertrag: Das muss drinstehen

Bevor es mit der Ausbildung losgehen kann, muss ein schriftlicher Ausbildungsvertrag abgeschlossen werden. Auch wenn Du bereits eine mündliche Zusage hast, ist diese für den Ausbildungsstart nicht ausreichend.

In §10 und §11 des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) ist festgelegt, wie ein schriftlicher Ausbildungsvertrag auszusehen hat.

Es gibt für jeden Bereich eigene Mustervorlagen, die der Ausbildungsbetrieb nutzen kann. Einige Inhalte sind in jedem Ausbildungsvertrag gleich, sodass sie einfach übernommen werden können.

Im Ausbildungsvertrag müssen einige Aspekte in jedem Fall aufgeführt werden:

  • Dauer und Beginn der Ausbildung
  • Berufstätigkeit
  • Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte
  • Berufsschule
  • Arbeitszeit
  • Dauer der Probezeit
  • Anzahl der Urlaustage
  • Vergütung
  • Kündigungsgründe
  • Hinweise zu wirksamen Tarifverträgen
  • Betriebs- oder Dienstvereinbarungen

Ausnahmen gelten für Ausbildungen zum Gesundheits- und Krankenpfleger, zum Gesundheits- und Krankenpflegehelfer sowie zum Altenpfleger, weil hier mit dem Krankenpflegegesetz und dem Altenpflegegesetz eigene Vorgaben gemacht werden.

Dein Ausbildungsvertrag muss sowohl von Dir, als auch von dem Unternehmen unterschrieben werden. Nur so erhält er seine Gültigkeit.

Wenn Du noch keine 18 Jahre alt bist, muss der Vertrag außerdem von Deinen Eltern unterzeichnet werden. Wenn beide Elternteile erziehungsberechtigt sind, müssen auch beide ihre Unterschrift leisten.

Wenn alle unterschrieben haben, wird der Vertrag an die zuständige Stelle geschickt und Du wirst dort als Auszubildender eingetragen.

Achte darauf, dass der Ausbildungsvertrag ordnungsgemäß eingetragen wird. Am besten lässt Du Dir eine schriftliche Bestätigung geben. Wenn Du nicht angemeldet wirst, kannst Du eventuell später die Prüfungen nicht machen.

Die Probezeit: Zeig, was Du kannst

Wenn Du Deine Ausbildung beginnst, befindest Du Dich zunächst in der Probezeit. In dieser Zeit haben beide Seiten die Möglichkeit, den Ausbildungsvertrag mit sofortiger Wirkung aufzuheben.

Wenn Du während der Probezeit gekündigt wirst oder freiwillig die Ausbildung beenden möchtest, ist das also ohne Kündigungsfrist möglich.

Gründe für eine Kündigung müssen nicht angegeben werden. Es wird lediglich eine schriftliche Kündigung vorausgesetzt.

Sieh die Probezeit als Bewährungsprobe an, in der Du noch einmal zeigen musst, dass Du den Job wirklich willst.

Die Probezeit darf in der Ausbildung zwischen einem und vier Monate betragen. Die Dauer muss im Vorfeld schriftlich im Arbeitsvertrag festgehalten werden.

Eine Verlängerung der Probezeit ist zwar möglich, jedoch nur in Ausnahmefällen zulässig. Das Unternehmen kann Deine Probezeit zum Beispiel verlängern, wenn Du mehr als ein Drittel des vorgesehenen Zeitraums krankheitsbedingt ausgefallen bist.

Die Arbeitszeit: Diese Vorschriften gibt es

Die Arbeitszeit während der Ausbildung wird im Vorfeld im Arbeitsvertrag festgehalten. Auch hier kann Dein Chef nicht willkürlich vorgehen, sondern ist an bestimmte Vorschriften gebunden.

Die Arbeitszeit ist die Zeit, in der Du für den Betrieb tätig bist – ohne Einberechnung der Pausen.

Die erlaubte Arbeitszeit pro Tag ist durch das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) festgelegt. Sie ist abhängig von Deinem Alter und dem jeweiligen Tarifvertrag.

Solange Du noch nicht volljährig bist, darfst Du wöchentlich höchstens 40 Stunden und 8 Stunden am Tag arbeiten. Zwar darfst Du auch mal eine halbe Stunde länger machen, als im Vertrag steht - doch die maximale Stundenanzahl pro Woche darf trotzdem nicht überschritten werden.

Wenn Du 18 Jahre oder älter bist, darfst Du in der Ausbildung 48 Stunden pro Woche arbeiten – jedoch auch nicht mehr als 8 Stunden täglich. Nur ausnahmsweise ist es Dir erlaubt, 10 Stunden am Tag zu arbeiten.

Überstunden sind zwar erlaubt, aber nur dann, wenn Du sie freiwillig machst und dadurch trotzdem nicht über die maximale Arbeitszeit kommst.

Dein Ausbildungsbetrieb muss Deine Arbeitszeit manuell oder mithilfe einer Stempeluhr erfassen, damit Du nicht über die erlaubten Arbeitsstunden kommst.

Außerdem werden die Stunden, die Du in der Berufsschule verbringst, mit der Arbeitszeit verrechnet. Auch für Prüfungen oder andere schulische Veranstaltungen musst Du vom Betrieb freigestellt werden.

Wenn Du länger als 5 Stunden in der Schule warst, darfst Du am gleichen Tag nicht mehr arbeiten. Eine Schulwoche mit mindestens 25 Schulstunden wird also mit 40 Arbeitsstunden gleichgesetzt.

Auch für die Pausen gibt es ganz genaue Vorgaben. So muss die Pausenzeit bei 6 Stunden Arbeit 30 Minuten betragen. Wenn Du länger als 6 Stunden arbeitest, musst Du mindestens 60 Minuten Pause einplanen. Die freie Zeit kann auch aufgeteilt werden, muss jedoch mindestens 15 Minuten betragen.

Natürlich darfst Du Dir während der Ausbildung auch mal freinehmen. Du hast einen gesetzlichen Urlaubsanspruch, der nach Alter und Tarifvertrag gestaffelt ist.

Auszubildende bis 15 Jahren dürfen mindestens 30 Urlaubstage pro Jahr nehmen. Wenn Du 16 Jahre alt bist, hast Du Anspruch auf mindestens 27 freie Tage. Mit 17 Jahren gibt es 25 Tage und sobald Du volljährig bist, stehen Dir noch mindestens 24 Urlaubstage zu.

Bei Deiner Urlaubsplanung musst Du beachten, dass der Gesetzgeber von einer 6-Tage-Woche ausgeht. Wenn Du eine Ausbildung in einem Unternehmen machst, das nur an fünf Tagen pro Woche arbeitet, stehen Dir entsprechend weniger Urlaubstage zu.

Hier kommt es darauf an, ob im Arbeitsvertrag der Jahresurlaub in freien Werktagen oder in freien Arbeitstagen angegeben ist.

Du bist verpflichtet, Deinen Jahresurlaub im laufenden Kalenderjahr zu verbrauchen. In Ausnahmefällen darfst Du einen Resturlaub mit ins nächste Jahr nehmen und bis März verbrauchen – das sollte aber nicht zur Regel werden.

Eigentlich sollst Du Deinen Urlaub dann nehmen, wenn auch die Berufsschule Ferien macht. Ist das aus irgendwelchen Gründen mal nicht möglich und Du musst während Deines Urlaubs zur Schule gehen, steht Dir ein weiterer Urlaubstag zu.

Welche Vorgaben gibt es zur Ausbildungsvergütung?

Natürlich verdienst Du in der Ausbildung auch Geld. Dein Arbeitgeber muss Dir eine angemessene Vergütung zahlen. Die fällt für Auszubildende aber oft deutlich geringer aus, als für ausgelernte Arbeitnehmer.

Deine Vergütung in der Ausbildung ist von Faktoren wie Alter, Ausbildungsberuf oder dem Bundesland, in dem Du arbeitest, abhängig.

Die Höhe des Gehalts für Azubis ist meistens durch einen Tarifvertrag geregelt. Ist dies nicht der Fall, muss der Arbeitgeber einen angemessenen Betrag wählen. Dieser darf höchstens 20% unter der branchenüblichen Ausbildungsvergütung liegen und muss mindestens 515 Euro betragen.

Im Bundesbildungsgesetz ist außerdem vorgeschrieben, dass das Ausbildungsgehalt mit zunehmendem Alter des Auszubildenden ansteigt. Deshalb bekommst Du in jedem Lehrjahr einen etwas höheren Betrag.

Überstunden, die Du freiwillig leistest, müssen Dir gesondert vergütet werden. Alternativ kannst Du Dir die entsprechende Stundenanzahl auch frei nehmen.

Spätestens am letzten Tag des laufenden Monats musst Du Dein Gehalt bekommen.

Die Berufsschule: Wo und wann wird gelernt?

Wenn Du eine duale Ausbildung absolvierst, musst Du regelmäßig die Berufsschule besuchen. Diese findet entweder wöchentlich an festen Tagen oder in Blöcken statt.

Du besuchst also entweder über die gesamte Dauer der Ausbildung jede Woche ein- bis zweimal die Schule, oder der Unterricht findet in mehreren Blöcken von einigen Wochen statt – das ist vom Ausbildungsberuf und der Berufsschule abhängig.

An Tagen, an denen Du mindestens 5 Stunden Berufsschule hast, muss Dir Dein Arbeitgeber frei geben.

Die Wahl der Berufsschule liegt nicht in Deiner Hand, sondern ist davon abhängig, wo Du Deine Ausbildung machst. In der Regel gibt es für jede Branche eine zuständige Berufsschule in der Nähe.

In der Berufsschule lernst Du die theoretischen Inhalte, die den praktischen Ausbildungsteil unterstützen. Etwa nach der Hälfte der Ausbildung musst Du eine Prüfung ablegen. Diese Zwischenprüfung fließt in die Endnote ein und wird von der zuständigen Stelle durchgeführt.

Am Ende jeder Ausbildung steht die Abschlussprüfung, die in handwerklichen Berufen als „Gesellenprüfung“ bezeichnet wird. Wenn Du sie bestehst, hast Du Deine Ausbildung erfolgreich beendet.

In jeder Ausbildung unerlässlich: Das Berichtsheft

In beinahe jeder Ausbildung ist es Pflicht, einen Ausbildungsnachweis in Form eines Berichtsheftes zu führen.

In §43 des Berufsbildungsgesetzes und §36 der Handwerksordnung ist geregelt, dass Du nur mit einem solchen Nachweis zur Abschlussprüfung zugelassen wirst.

In Deinem Berichtsheft werden alle Aufgaben dokumentiert, die Du im täglichen Arbeitsablauf übernimmst. So kann nachvollzogen werden, ob und welche Ausbildungsinhalte Dir nähergebracht wurden.

Auch die Unterrichtszeiten und -inhalte der Berufsschule werden genau dokumentiert. Fehlzeiten durch Krankheiten und Urlaubstage trägst Du ebenfalls ein.

Beide Seiten erhalten durch das Berichtsheft die Möglichkeit, einen Überblick über den Verlauf der Ausbildung zu bekommen und das Gelernte zu reflektieren. Eventuelle Lücken im Lernstoff können ausgebessert werden.

Das Berichtsheft muss regelmäßig von Dir geführt und dem Ausbilder zur Unterschrift vorgelegt werden. So hast Du einen Nachweis über Deine Arbeit, der am Ende der Ausbildung an die zuständigen Stellen geschickt werden kann.

Firmeninterne Informationen oder Gesprächsinhalte haben im Berichtsheft nichts verloren. Halte Deine Angaben immer allgemein und beziehe Dich dabei nur auf die von Dir durchgeführten Tätigkeiten.

Die Materialien, die Du zum Führen des Berichtsheftes benötigst, werden Dir in der Regel vom Arbeitgeber gestellt. Er muss Dir auch während der Arbeitszeit die Möglichkeit geben, Dich um die Eintragungen zu kümmern.

Während früher ein Berichtsheft immer in Papierform geführt wurde, gibt es heute in einigen Betrieben auch die Möglichkeit, ein digitales Berichtsheft zu führen. Ob das bei Dir der Fall ist, kannst Du zu Beginn der Ausbildung beim zuständigen Ausbilder erfragen.

Die wichtigsten Versicherungen für Azubis

Für Dich als Auszubildender gibt es einige Pflichtversicherungen.

Sobald Du eine Ausbildung beginnst, bist Du nicht mehr in der Kranken- und Pflegeversicherung Deiner Eltern mitversichert. Du brauchst also eine eigene gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung.

In der Regel kannst Du Dir aussuchen, in welche Versicherung Du einsteigen willst. Alles weiter übernimmt dann Dein Arbeitgeber.

Die Hälfte des Beitrages wird vom Unternehmen getragen, die andere Hälfte musst Du selbst zahlen. Das gilt allerdings nicht, wenn Du in der Ausbildung weniger als 325 Euro pro Monat verdienst. In §20 Abs. 3 SGB IV ist festgehalten, wann der Arbeitgeber den vollen Versicherungsbeitrag zu zahlen hat.

Dein Arbeitgeber muss Dich außerdem bei einer Renten- und Arbeitslosenversicherung sowie bei einer Unfallversicherung der Berufsgenossenschaft anmelden. Die Beiträge für diese Versicherung werden von ihm übernommen.

Um die Ausbildung starten zu können, brauchst Du eine Sozialversicherungsnummer und einen entsprechenden Ausweis. Nur so kann Dich Dein Arbeitgeber bei den verschiedenen Versicherungen anmelden. Deinen Sozialversicherungsausweis kannst Du bei der Rentenversicherung beantragen.

In der Ausbildung macht neben den vorgeschriebenen Versicherungen auch eine Haftpflichtversicherung Sinn. Es kann sein, dass Du in der Haftpflichtversicherung Deiner Eltern mitversichert bist. Ist das nicht der Fall, solltest Du Dich über eine solche Versicherung informieren.

Du fällst zum Beispiel automatisch aus der Familien-Haftpflichtversicherung heraus, wenn Du heiratest oder spätestens, wenn Du Deinen Ausbildungsabschluss in der Tasche hast.

Mache Dir auch Gedanken über eine Hausratversicherung: Auch sie kann Dich vor teuren Schadensleistungen bewahren. Wenn Du noch zuhause bei Deinen Eltern lebst oder dort weiterhin Deinen Erstwohnsitz angemeldet hast, bist Du durch deren Hausratversicherung abgedeckt.

Finanziell abgesichert: Sparen in der Ausbildung

Es macht Sinn, sich in der Ausbildung einen kleinen Puffer zu schaffen und etwas Geld zurückzulegen. Das ist natürlich nicht sehr einfach, wenn Du mit dem ohnehin recht kleinen Ausbildungsgehalt auskommen musst.

Versuche, regelmäßig kleine Beträge zu sparen.

Ein Tagesgeldkonto ist eine gute Möglichkeit, um Geld zu sparen und dabei von vergleichsweise hohen Zinsen zu profitieren.

Du hast auch die Möglichkeit, vermögenswirksame Leistungen in Anspruch zu nehmen.

Hierbei handelt es sich um kleines Extra, das Dir Dein Arbeitgeber auf Deine Bitte hin zahlen kann. Vermögenswirksame Leistungen werden staatlich gefördert und mit maximal 40 Euro pro Monat durch den Arbeitgeber unterstützt.

Wenn Du möchtest, kannst Du die vermögenswirksamen Leistungen selbst aufstocken. Du erhältst das gesparte Geld dann nach einigen Jahren inklusive der staatlichen Prämien und kannst damit machen, was Du willst.

Ein Bausparvertrag oder Investmentfond lässt sich ebenso für langfristige Sparziele einsetzen – um ein Haus zu kaufen oder schon früh für das Alter vorzusorgen. Gerade für Aktienfonds gilt: Je länger der Sparplan läuft, desto wahrscheinlicher wird eine überdurchschnittliche Rendite.

Wenn Du Dich für die Riester Rente entscheidest, kannst Du schon mit wenig Einsatz die volle Unterstützung des Staates erhalten. Mit 4% des Jahreseinkommens gibt es für Auszubildende seit 2018 175 Euro vom Staat sowie bis zum 25. Lebensjahr ein Startkapital von 200 Euro geschenkt.

Viele Ausbildungsbetriebe zahlen Ihren Lehrlingen ein Weihnachts- und Urlaubsgeld. Dieses Extra-Geld ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, sondern als nette Geste zu verstehen. Der Arbeitgeber kann also selbst entscheiden, ob und in welcher Höhe ein Bonus ausgezahlt wird.

Dein Weihnachts- und Urlaubsgeld kannst Du für kleinere Investitionen nutzen. Eigentlich ist es dafür gedacht, Weihnachtsgeschenke zu kaufen und tatsächlich mal in den Urlaub fahren zu können. Du kannst es aber natürlich verwenden, wofür Du willst.

Finanzielle Förderungen für Auszubildende

Neben verschiedenen Sparmöglichkeiten solltest Du Dich auch über Möglichkeiten der finanziellen Förderung informieren, wenn Du Dich in der Ausbildung befindest.

Grundsätzlich wird immer zuerst geschaut, ob Deine Eltern in der Lage sind, Dich zu fördern. Wenn dies nicht der Fall ist, kommen staatliche Leistungen infrage.

Als Azubi hast Du unter bestimmten Voraussetzungen das Recht auf verschiedene Beihilfen, weil Dein Verdienst zum Lebensunterhalt sonst wahrscheinlich nicht ausreicht.

Nach §56 SGB III haben einige Auszubildende Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe. Diese Beihilfe bekommst Du, wenn Deine Eltern mindestens eine Stunde vom Ausbildungsbetrieb entfernt wohnen und Du Dir deshalb eine eigene Wohnung nehmen musst.

Die Höhe der Berufsausbildungsbeihilfe berechnet sich aus Deinem Einkommen und dem Deiner Eltern. Das Geld muss nicht zurückgezahlt werden.

Du kannst die Berufsausbildungsbeihilfe bei der Bundesagentur für Arbeit beantragen. Dort findest Du auch einen praktischen BAB-Rechner, der Dir verrät, ob Du überhaupt Ansprüche stellen kannst.

Mit Wohngeld kannst Du Dein Budget eventuell weiter aufstocken. Wohngeld bekommt jedoch nur, wer bereits 18 Jahre alt ist, eine eigene Wohnung hat und keine Berufsausbildungsbeihilfe bezieht.

Wenn Du noch keine 25 Jahre alt bist, bekommen Deine Eltern für Dich ein monatliches Kindergeld. Dieses ist unter anderem dazu gedacht, in Deine Ausbildung zu investieren. Wie hoch das Kindergeld ausfällt, hängt von der Anzahl der Kinder in einer Familie ab.

Die Höhe des Kindergeldes liegt bei rund 200 Euro im Monat – eine Summe, die für Dich eine große Unterstützung sein kann. Deshalb ist es wichtig, dass das Geld auch bei Dir ankommt. Wenn Du nicht mehr bei Deinen Eltern wohnst, kannst Du Dir Dein Kindergeld überweisen lassen.

Sollte das Geld immer noch nicht reichen, kannst Du Dich zu verschiedenen Stipendien, Bildungskrediten oder Notfalldarlehen informieren. So kannst Du sichergehen, dass Du die Ausbildung bis zum Schluss finanzieren und in Ruhe Deinen Abschluss machen kannst.

Ausbildung und Nebenjob – geht das?

Weil viele Auszubildende mit ihrem Gehalt nicht zufrieden sind, suchen sie sich neben der eigentlichen Ausbildung noch einen weiteren Nebenjob. Das ist natürlich praktisch – vor allem dann, wenn Du nebenbei in der gleichen Branche oder sogar im Ausbildungsbetrieb arbeiten kannst.

Bei einem Nebenjob gibt es für Auszubildende jedoch einige wichtige Regeln, die es zu beachten gilt. So gelten die für die Ausbildung vorgegebenen Bestimmungen zur Arbeitszeit weiterhin.

Wenn Du noch keine 18 bist, darfst Du nach wie vor nur an 5 Tagen pro Woche und maximal 40 Stunden pro Woche arbeiten. Für Erwachsene gilt weiterhin die Obergrenze von 6 Tagen und 48 Stunden.

Wird Deine volle Arbeitszeit schon durch die Ausbildung in Anspruch genommen, darfst Du keinen Nebenjob ausführen.

Du musst außerdem beachten, dass sich ein zusätzliches Einkommen auf die staatlichen Leistungen wie Kindergeld oder Berufsausbildungsbeihilfe auswirken kann. Hier musst Du also ganz genau rechnen, ob sich die Mehrarbeit für Dich überhaupt lohnt.

Falls Du einen Nebenjob ausübst, musst Du das auf jeden Fall Deinem Ausbilder mitteilen. Er muss sein Einverständnis geben, wenn Du neben der Ausbildung noch einer weiteren Tätigkeit nachgehst.

Du darfst keinen Nebenjob machen, der sich auf Deine Leistungen in der Ausbildung auswirkt und ebenso keinen, der laut „Wettbewerbsverbot“ bei der Konkurrenz stattfindet.

Und noch etwas musst Du beachten: Wenn Du im Ausbildungsbetrieb Urlaub hast, darfst Du auch im Nebenjob nicht arbeiten – das schreibt das Bundesurlaubsgesetz in §8 so vor.